Seitenbereiche

Rechtsunsicherheit bei Kündigung von Arbeitern im Hotel- und Gastgewerbe

https://www.mader-lindner.at/aktuelles/gastronews/
Illustration

Bei der Kündigung eines Arbeiterdienstverhältnisses, die nach dem 30.9.2021 ausgesprochen wird, gelten grundsätzlich neue Kündigungsfristen und -termine, die denen der Angestellten nachempfunden sind. Diese gesetzliche Frist kann von sechs Wochen bis fünf Monate zum Quartalsende betragen.

Für Branchen, in denen Saisonbetriebe überwiegen, können die jeweils anwendbaren Kollektivverträge allerdings abweichende Kündigungsfristen und -termine vorsehen. Saisonbetriebe sind solche Betriebe, die aufgrund ihrer Art überhaupt nur zu bestimmten Jahreszeiten tätig oder regelmäßig zu gewissen Zeiten des Jahres besonders verstärkt ausgelastet sind. Die Ausnahme von den neuen Kündigungsfristen bezieht sich allerdings nicht auf den einzelnen Betrieb, sondern auf die Branchen, in denen Saisonbetriebe überwiegen.

Strittig ist nun, ob das Hotel- und Gastgewerbe eine Branche ist, in der Saisonbetriebe überwiegen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun einerseits festgestellt, dass es seitens der entsprechenden Fachverbände der Wirtschaftskammer noch nicht ausreichend gelungen ist, den Nachweis zu erbringen, dass das Hotel- und Gastgewerbe eine Saisonbranche ist. In einem weiteren Urteil hat aber der OGH auch festgehalten, dass seitens der Gewerkschaft kein Nachweis erbracht wurde, dass es sich nicht um eine Saisonbranche handelt.

Als Dienstgeber empfiehlt es sich bis zur Klärung obiger Frage, Dienstverträge möglichst einvernehmlich aufzulösen. Auch bei neuen Dienstverhältnissen sollte im Arbeitsvertrag entsprechend Vorsorge getroffen werden. Nehmen Sie Beratung bezüglich ihrer individuellen Situation in Anspruch, um kostspielige Folgen möglichst zu reduzieren.

Stand: 28. September 2022

Bild: vchalup - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben offene Fragen zu einem Thema? Dann nutzen Sie unsere Terminvereinbarung und machen Sie sich einen Termin aus. Wir unterstützen Sir gerne! Ihr Steuerberater im Zillertal

Steuerberater Mag. Mader & Lindner OG
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.