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Language: de

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Aktuell - wissenswert - gewinnbringend

00:00:02.701 --> 00:00:05.280
Steuernews-TV

00:00:05.280 --> 00:00:10.440
Sind Ausgaben vor Betriebseröffnung bereits steuerlich abzugsfähig?

00:00:10.440 --> 00:00:16.320
Wird die Gründung eines Betriebes angestrebt und kommt es vor dessen Eröffnung hierfür zu Ausgaben,

00:00:16.320 --> 00:00:20.360
so stellt sich die Frage, ob diese bereits steuerlich abzugsfähig sind

00:00:20.360 --> 00:00:24.280
und ob für diese auch bereits der Vorsteuerabzug zusteht.

00:00:24.280 --> 00:00:28.160
Schon ab dem Zeitpunkt der ersten Vorbereitungshandlungen für eine spätere

00:00:28.160 --> 00:00:33.520
Betriebsgründung gilt der Gründer gegenüber der Finanzverwaltung als unternehmerisch tätig und

00:00:33.520 --> 00:00:39.120
kann die angefallenen Ausgaben steuerlich geltend machen. Voraussetzung dafür ist,

00:00:39.120 --> 00:00:45.280
dass die Gründungsabsicht klar erkennbar und auch durch entsprechende Unterlagen nachweisbar ist.

00:00:45.280 --> 00:00:49.520
Wird künftig eine unternehmerische Tätigkeit entfaltet, so steht auch der

00:00:49.520 --> 00:00:54.480
Vorsteuerabzug für damit in Zusammenhang stehende vorweggenommene Ausgaben zu,

00:00:54.480 --> 00:01:00.640
sofern auch die spätere Tätigkeit der Umsatzsteuer unterliegt. Um die Vorsteuern geltend zu machen,

00:01:00.640 --> 00:01:06.480
muss mit einem sogenannten Regelbesteuerungsantrag auf die Kleinunternehmerbefreiung verzichtet und

00:01:06.480 --> 00:01:14.480
eine Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt übermittelt werden.

00:01:14.480 --> 00:01:17.120
Das war es von uns und Steuernews-TV.

00:01:17.120 --> 00:01:20.633
Alle Informationen finden Sie wie immer auf unserer Website.

