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Kassenrichtlinie 2012

https://www.mader-lindner.at/aktuelles/gastronews/
Illustration

Ende letzten Jahres wurde von der Finanz eine Kassenrichtlinie veröffentlicht. Es werden die rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt und erläutert, welche Grundaufzeichnungen zu führen sind.

Was habe ich zu tun?

  • Stellen Sie (anhand der beschriebenen Merkmale) fest, welchen Kassatyp Sie haben.
  • Kontaktieren Sie Ihren Kassahersteller und informieren Sie sich, wie Ihr Kassasystem arbeitet (Handbuch).
  • Dokumentieren Sie den Ablauf der Losungsermittlung (niederschreiben).
  • Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir allfällige Änderungen im Hinblick auf die neue Kassarichtlinie gemeinsam besprechen können.

Kassatypen

Die Richtlinie beschreibt verschiedene Kassatypen. Die Pflichten sind abhängig vom jeweiligen Typ.

Kasse Typ 1 – mechanisch/nummerisch druckende Registrierkassen

Ältere Registrierkassen ohne Elektronik/Datenträger/Speicher, die laufend einen Journalstreifen anfertigen.

Kasse Typ 2 – einfache, konventionelle, elektronische Registrierkassen

Einfache, kostengünstige, elektronische Registrierkassen mit meist fixer Programmierung.

Bondruck: Alle Daten werden gleichzeitig mit der Geschäftsabwicklung auf einen Beleg gedruckt. Sie werden abgerissen und dem Kunden übergeben.

Journaldruck: Die Daten werden auf einer zweiten Bonrolle mitgedruckt (ohne Abriss). Dieser Ausdruck sollte bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist (sieben Jahre) aufbewahrt werden.

  • Typ 2a – mit Bondruck und Journaldruck (zwei Rollen) ohne Schnittstelle zum Datenexport
  • Typ 2b – mit Bondruck (eine Rolle) und elektronischem Journal unter begrenzten Speicherverhältnissen
    ohne Schnittstelle für den Datenexport
  • Typ 2c – mit Bondruck (eine Rolle) und elektronischem Journal unter begrenzten Speicherverhältnissen
    mit Schnittstelle für den Datenexport auf einen externen Datenträger über einen PC unter Anwendung einer speziellen Übertragungssoftware
  • Typ 2d – mit Bondruck (eine Rolle) und elektronischem Journal unter begrenzten Speicherverhältnissen
    mit Schnittstelle für den unmittelbaren Datenexport auf einen externen Datenträger

Kasse Typ 3 – Kassensysteme bzw. PC-Kassen

Kassensysteme, die meistens über ein eigenes (kein handelsübliches wie z.B. Windows) Betriebssystem verfügen. Das sind so genannte „proprietäre Kassensysteme“. Die Datenspeicherung ist viel umfangreicher als beim Typ 2.

Sonstige Einrichtungen

Zu den sonstigen Einrichtungen gehören z.B. Taxameter.

Tabelle

In der neben stehenden Tabelle werden die einzelnen Kassatypen dargestellt. Anhand dieser sollten Sie feststellen können, wie die Dokumentation bei Ihrer Kassa erfolgen soll. Die Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten richten sich nach dem jeweiligen Kassatyp. Die Tabelle stellt eine grundsätzliche Information dar, wobei es und/oder Lösungen gibt. Für Details ist eine weitergehende Beratung nötig.

Dokumentation

Ausdrucke müssen aufbewahrt werden. Alle Daten, die elektronisch gespeichert werden, müssen Sie nicht ausdrucken.

Verfahrensdokumentation:

Darunter versteht die Finanz z.B. das Handbuch oder die Bedienungsanleitung der Kassa. Unter Zuhilfenahme dieser Dokumentation sollte die Kassa überprüft werden können. Ist dies nicht der Fall, sollte die Dokumentation zusammen mit dem Kassenhersteller ergänzt werden (bis Ende 2012).

 Kassatypen
Dokumentation erfolgt durch:12a2b2c2d3
Ausdrucke      
1. Tagesabschluss bzw. Tagesendsummenbon  
2. GT-Speicherstreifen  
3. Journalstreifen
Daten      
1. Elektronisches Journal    
2. Datenerfassungsprotokoll          
3. Dokumentationsgrundlagen der Tageseinnahmen            
a) Journalstreifen          
b) Elektronisches Journal    
c) Tagesendsummenbons    
d) GT-Speicherstände    
e) Datenerfassungsprotokoll der Tagesabschlüsse          
Weitere Unterlagen      
1. Verfahrensdokumentation
2. Programmabrufe  
3. Berichte    
4. Geschäftsvorfälle  
5. Kassabelege (extern/intern)
6. vor- und nachgelagerte Systeme
Sonstiges      
1. Kassenwaagen Dokumentation wie vergleichbarer Kassatyp
2. Taxameter Dokumentation wie vergleichbarer Kassatyp
3. Sonstige Einrichtungen Dokumentation wie vergleichbarer Kassatyp

Stand: 03. April 2012

Bild: StefanieB. - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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Steuerberater Mag. Mader & Lindner OG
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