Steuernews-TV Dezember 2024
Mitarbeitende freuen sich über Geschenke von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, aber was gilt es hier steuerlich zu beachten? Wie sieht die Bemessungsgrundlage aus und welche Ausnahmeregelungen gelten für Sachgeschenke? Dies und mehr erfahren Sie in Steuernews-TV!
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Textabschrift des Videos (Transkription)
Was ist bei Geschenken an Mitarbeiter steuerlich zu beachten?
Für den Arbeitgebenden sind Geschenke an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Betriebsausgaben und mindern als solche den Gewinn. War der Arbeitgeber beim Erwerb der Mitarbeitergeschenke zum Vorsteuerabzug berechtigt, muss er für sie auch Umsatzsteuer abführen. Bemessungsgrundlage ist der Einkaufspreis zzgl. Nebenkosten, bei Eigenherstellung des Geschenks sind es die Selbstkosten. Die Umsatzsteuerpflicht besteht nur für bloße Annehmlichkeiten oder Aufmerksamkeiten, nicht aber z. B. für Getränke am Arbeitsplatz.
Für den Mitarbeiter handelt es sich bei Geschenken vom Arbeitgeber um Sachzuwendungen. Grundsätzlich unterliegen solche Zuwendungen genauso wie Entgeltzahlungen der Lohnsteuer. Für Sachgeschenke räumt der Gesetzgeber aber eine Ausnahme ein. Steuerfrei sind der geldwerte Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen bis zu € 365,00 jährlich und dabei empfangene Sachzuwendungen bis zu € 186,00 jährlich sowie aus Anlass eines Dienst- oder eines Firmenjubiläums empfangene Sachzuwendungen bis zu € 186,00 jährlich.